Eine teilweise oder volle Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit muss durch den Arbeitgeber mit dem Mutationsformular innerhalb eines Monates gemeldet werden. Ab dem vierten Monat werden sowohl der Arbeitgeber wie auch Sie von der teilweisen oder vollen Beitragspflicht befreit. Dauert die Krankheit an, wird in der Regel ein Gesuch für eine IV-Rente gestellt. In Anlehnung an die Verfügung der Invalidenversicherung wird die GEPABU gemäss Reglement leistungspflichtig. Die Zahlung erfolgt frühestens nach dem Versiegen der Krankentaggelder nach 720 Tagen.