Siedlung Burgunder, Bümpliz Süd
Ein GEPABU-Objekt
Breitenrainplatz 40, Bern
Ein GEPABU-Objekt
Mühle Hunziken, Rubigen
Ein GEPABU-Objekt
Gerechtigkeitsgasse 56, Bern
Ein GEPABU-Objekt
WOK Lorraine, Bern
Ein GEPABU-Objekt
WOK Lorraine, Bern
Ein GEPABU-Objekt
Freiburgstrasse 70, Bern
Ein GEPABU-Objekt
Marktgasse 18, Bern
Ein GEPABU-Objekt

Vorgehen bei Invalidität

Vorgehen bei Invalidität

Eine teilweise oder volle Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit muss durch den Arbeitgeber mit dem Mutationsformular innerhalb eines Monates gemeldet werden. Ab dem vierten Monat werden sowohl der Arbeitgeber wie auch Sie von der teilweisen oder vollen Beitragspflicht befreit. Dauert die Krankheit an, wird in der Regel ein Gesuch für eine IV-Rente gestellt. In Anlehnung an die Verfügung der Invalidenversicherung wird die GEPABU gemäss Reglement leistungspflichtig. Die Zahlung erfolgt frühestens nach dem Versiegen der Krankentaggelder nach 720 Tagen.