Informationen für GEPABU-Versicherte zur Pensionierung
Informationen für GEPABU-Versicherte zur Pensionierung
Die ordentliche reglementarische Rücktrittsalter entspricht dem AHV-Referenzalter. Das HAV-Referenzalter liegt für Männer bei 65 Jahren. Bei Frauen ist es entsprechend dem Jahrgang wie folgt abgestuft.
Jahrgang
AHV-Referenzalter Frauen (S)
1960
64 Jahre
1961
64 Jahre und 3 Monate
1962
64 Jahre und 6 Monate
1963
64 Jahre und 9 Monate
Ab 1964
65 Jahre
Es ist nach Reglement auch eine vorzeitige Pensionierung oder eine Teilpensionierung ab Alter 58 oder eine aufgeschobene Pensionierung bis Alter 70 möglich. Die Pensionierung ist durch den Arbeitgeber und bei Selbstständigerwerbenden durch die versicherte Person selber zu melden.