Siedlung Burgunder, Bümpliz Süd
Ein GEPABU-Objekt
Breitenrainplatz 40, Bern
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Mühle Hunziken, Rubigen
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Gerechtigkeitsgasse 56, Bern
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WOK Lorraine, Bern
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WOK Lorraine, Bern
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Freiburgstrasse 70, Bern
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Marktgasse 18, Bern
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Informationen für GEPABU-Versicherte zur Pensionierung

Informationen für GEPABU-Versicherte zur Pensionierung

Die ordentliche reglementarische Rücktrittsalter entspricht dem AHV-Referenzalter. Das HAV-Referenzalter liegt für Männer bei 65 Jahren. Bei Frauen ist es entsprechend dem Jahrgang wie folgt abgestuft.


Jahrgang

AHV-Referenzalter Frauen (S)

1960

64 Jahre

1961

64 Jahre und 3 Monate

1962

64 Jahre und 6 Monate

1963

64 Jahre und 9 Monate

Ab 1964

65 Jahre


Es ist nach Reglement auch eine vorzeitige Pensionierung oder eine Teilpensionierung ab Alter 58 oder eine aufgeschobene Pensionierung bis Alter 70 möglich. Die Pensionierung ist durch den Arbeitgeber und bei Selbstständigerwerbenden durch die versicherte Person selber zu melden.