Informationen für GEPABU-Versicherte zur Pensionierung
Informationen für GEPABU-Versicherte zur Pensionierung
Die ordentliche Pensionierung ist für Frauen im Alter 64 und für Männer im Alter 65 möglich. Es ist jedoch nach Reglement auch eine vorzeitige Pensionierung ab Alter 58 oder eine aufgeschobene Pensionierung bis Alter 70 möglich. Die Pensionierung ist durch den Arbeitgeber und bei Selbstständigerwerbenden durch die versicherte Person selber zu melden.