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Aktuell

07.12.2020

Trotz Nein an der Urne: Die Gepabu setzt die Ziele der Kriegsgeschäfte-Initiative um

Investitionen in die Kriegsmittelproduktion sind mit den Werten der Gepabu nicht vereinbar. Seit ihrer Gründung verpflichtet sie sich dazu, dass keine Gelder von Versicherten bei Unternehmen landen, die mehr als 10 % ihres Umsatzes mit der Produktion von Kriegsmaterial machen. Die gleiche Stossrichtung verfolgte auch die Kriegsgeschäfte-Initiative, die am 29. November an der Urne abgelehnt wurde. Die Initiantinnen und Initianten wollten mit ihrem Vorschlag allerdings noch weitergehen und die Grenze nicht bei 10 % setzen, sondern bei 5 %.


Der Stiftungsrat hat die Kriegsgeschäfte-Initiative immer aufmerksam verfolgt. Er teilt ihre Grundgedanken und hat deshalb im Nachgang zur Abstimmung beschlossen, die eigenen Anlagevorschriften bezüglich Kriegsmaterial zu verschärfen: Neu wird die Grenze bei 5 % Jahresumsatz festgesetzt, so wie von der Initiative vorgesehen. Darüber hinaus ist sich der Stiftungsrat der besonderen Problematik von so genannten «Dual-Use»-Gütern bewusst, also von Produkten, die sowohl für Kriegsmaterial wie auch zivil verwendet werden können. Trifft die Gepabu Investitionsentscheide, hat sie künftig nicht nur die 5 %-Regel einzuhalten, sondern berücksichtigt insbesondere auch «Dual-Use»-Aspekte.
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