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Aktuell

02.11.2020

Delegiertenversammlung

Der Stiftungsrat der GEPABU geht mit neuen Kräften ins 2021:


Anlässlich der Wahlen, die alle vier Jahre stattfinden, haben die Delegierten vier neue Mitglieder in den achtköpfigen Stiftungsrat gewählt. Silvia Strub vom Büro Bass und Christian Loosli von SWISSAID vertreten neu die Arbeitgebenden. Nadine Masshardt, als Nationalrätin beim VöSU angeschlossen, und Lukas Schär von naturaqua PBK AG vertreten die Arbeitnehmenden. Wieder gewählt wurden die bisherigen Stiftungsratsmitglieder Elisabeth Bosshart, Lorenz Frauchiger, Michael Kalenberg und Yvan Rielle.  Der neue Stiftungsrat wird Ende Januar erstmals zusammentreten und sich selber konstituieren. Bei dieser Gelegenheit wird er auch das neue Präsidium wählen.


Ebenfalls gewählt haben die Delegierten vier Ersatzmitglieder. Für allfällige Vakanzen stehen Aline Trede, Ursula Ecclesia, Thomas Tribolet und Michael Schmid bereit. Mit der Wahl von Ersatzmitgliedern will der Stiftungsrat einerseits die längerfristige Planung sichern. Andererseits möchte er dafür sorgen, dass bei allfälligen Rücktritten in der kommenden Legislatur keine längeren Vakanzen entstehen, weil die Suche von Nachfolgerinnen oder Nachfolgern Zeit braucht.


Die GEBAPU freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem neu zusammengesetzten Stiftungsrat. Besonderer Dank gilt den abtretenden Stiftungsrätinnen und Stiftungsräten. Mit Urs Mataré tritt ein eigentlicher «Urvater» der GEPABU aus dem Stiftungsrat aus. Er war seit der Gründungszeit mit an Bord und hat den Geist und die Philosophie der GEPABU entscheidend mitgeprägt. Mit ihm zusammen verlassen Barbara Lehmann, Rebekka Moser und Patric Fuhrimann den Stiftungsrat. Wir danken ihnen allen sehr für ihren jahrelangen Einsatz für die GEPABU und wünschen ihnen alles Gute für die Zukunft.


Die Delegiertenversammlung konnte als Folge der aktuellen Corona-Situation nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Die Wahlen fanden deshalb auf schriftlichem Weg statt. Wir hoffen, dass wir die abtretenden Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte bei anderer Gelegenheit gebührend verabschieden können.

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