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AktuellesDeckungsgrad per Ende 2011Per Ende 2011 werden wir mutmasslich einen Deckungsgrad von ca. 101 % haben. BVG Mindestzinssatz 2012Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge wurde vom Bundesrat auf 1,5 % festgelegt. Dieser Mindestzinssatz gilt auch in der GEPABU im Jahr 2012 für die Verzinsung der Altersguthaben. Delegiertenversammlung zur Wahl des StiftungsratesFür die Wahl des Stiftungsrates für die Amtsperiode vom 1.1.2013 bis 31.12.2016 wird auf den Donnerstag 25. Oktober 2012 um 17.00 Uhr eine Delegiertenversammlung zur Wahl des Stiftungsrates einberufen. Näheres folgt auf dem Postweg. Anhang A zum Reglement 2012Der ab 1.1.2012 gültige Anhang A zum Reglement ist aufgeschaltet. Wichtigste Änderungen:
Mitteilungen des Stiftungsrates, Senkung UmwandlungssatzDer Stiftungsrat der GEPABU hat an seiner letzten Sitzung in Zusammenarbeit mit dem Pensionsversicherungsexperten beschlossen den Rentenumwandlungssatz ab 1.1.2012 schrittweise zu senken. Warum?
Oberstes Ziel jeder Pensionskasse ist es ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Versicherten jederzeit, auch langfristig, nachzukommen. Ein weiteres Ziel ist es einen gerechten Ausgleich zu schaffen zwischen den Aktiven Versicherten und den Rentnern, d.h. zwischen jung und alt.
Nachweislich nimmt die Lebenserwartung in der Schweiz nach wie vor zu. Zudem erreichten die Anlagerenditen in den letzten Jahren nicht mehr die Zielwerte von 4%.
Bei der Pensionierung wird das vorhandene Altersguthaben nach dem Rentenumwandlungssatz in eine jährliche, lebenslängliche Rente umgewandelt. Bei den heutigen Bedingungen in Bezug auf Lebenserwartung und zu erwartendem Vermögensertrag reicht das vorhandene Altersguthaben nicht, um das notwendige Rentendeckungskapital für die fällige Altersrente zu finanzieren. Für die GEPABU entsteht so ein vom Pensionsversicherungsexperten berechneter Pensionierungsverlust. Dieser Pensionierungsverlust kann nur durch eine Senkung des Rentenumwandlungssatzes vermieden werden. Alle anderen Möglichkeiten sind unfair gegenüber den jüngeren Versicherten der GEPABU, hätten diese doch letztlich diese berechneten Pensionierungsverluste auszubaden.
Sollte in Zukunft die Lebenserwartung sinken oder der Vermögensertrag steigen, werden, bei der GEPABU selbstverständlich, die Leistungen für die Rentner automatisch verbessert.
Hiernach die beschlossenen Rentenumwandlungssätze pro Jahrgang. Diese werden im ab 1.1.2012 gültigen Anhang A zum Reglement ins Vorsorgereglement aufgenommen.
Jahrgang 1947 Männer / Jahrgang 1948 Frauen = 6.80 % Jahrgang 1948 Männer / Jahrgang 1949 Frauen = 6.70 % Jahrgang 1949 Männer / Jahrgang 1950 Frauen = 6.60 % Jahrgang 1950 Männer / Jahrgang 1951 Frauen = 6.50 % Ab Jahrgang 1951 Männer / Jahrgang 1952 Frauen = 6.40 %
Die gesetzlichen Mindestleistungen gemäss BVG sind auf jeden Fall garantiert, auch ist ein vollständiger oder teilweiser Kapitalbezug bei Pensionierung möglich. Statistik 2010
Neue Nachträge zum VorsorgereglementAn seiner Sitzung vom 9.3.2011 hat der Stiftungsrat volgenden Nachtrag zum Anhang C des Vorsorgereglements vom 1.1.2007 genehmigt:
An seiner Sitzung vom 15.6.2011 hat der Stiftungsrat folgenden Nachtrag zum Anhang D des Vorsorgereglements vom 1.1.2007 genehmigt:
27.06.2011 |
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