Aktuelles

Deckungsgrad per Ende 2011

Per Ende 2011 werden wir mutmasslich einen Deckungsgrad von ca. 101 % haben.

BVG Mindestzinssatz 2012

Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge wurde vom Bundesrat auf 1,5 % festgelegt. Dieser Mindestzinssatz gilt auch in der GEPABU im Jahr 2012 für die Verzinsung der Altersguthaben.

Delegiertenversammlung zur Wahl des Stiftungsrates

Für die Wahl des Stiftungsrates für die Amtsperiode vom 1.1.2013 bis 31.12.2016 wird auf den Donnerstag 25. Oktober 2012 um 17.00 Uhr eine Delegiertenversammlung zur Wahl des Stiftungsrates einberufen. Näheres folgt auf dem Postweg.

Anhang A zum Reglement 2012

Der ab 1.1.2012 gültige Anhang A zum Reglement ist aufgeschaltet.

Wichtigste Änderungen:

  • Die Altersguthaben werden ab 1.1.2012 mit 1.5 % verzinst
  • Die Einkaufstabelle wurde überarbeitet und erweitert. Neu können Einkaufsberechnungen bis zum Alter 70 vorgenommen werden

Mitteilungen des Stiftungsrates, Senkung Umwandlungssatz

Der Stiftungsrat der GEPABU hat an seiner letzten Sitzung in Zusammenarbeit mit dem Pensionsversicherungsexperten beschlossen den Rentenumwandlungssatz ab 1.1.2012 schrittweise zu senken. Warum?

 

Oberstes Ziel jeder Pensionskasse ist es ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Versicherten jederzeit, auch langfristig, nachzukommen. Ein weiteres Ziel ist es einen gerechten Ausgleich zu schaffen zwischen den Aktiven Versicherten und den Rentnern, d.h. zwischen jung und alt.

 

Nachweislich nimmt die Lebenserwartung in der Schweiz nach wie vor zu. Zudem erreichten die Anlagerenditen in den letzten Jahren nicht mehr die Zielwerte von 4%.

 

Bei der Pensionierung wird das vorhandene Altersguthaben nach dem Rentenumwandlungssatz in eine jährliche, lebenslängliche Rente umgewandelt. Bei den heutigen Bedingungen in Bezug auf Lebenserwartung und zu erwartendem Vermögensertrag reicht das vorhandene Altersguthaben nicht, um das notwendige Rentendeckungskapital für die fällige Altersrente zu finanzieren. Für die GEPABU entsteht so ein vom Pensionsversicherungsexperten berechneter Pensionierungsverlust. Dieser Pensionierungsverlust kann nur durch eine Senkung des Rentenumwandlungssatzes vermieden werden. Alle anderen Möglichkeiten sind unfair gegenüber den jüngeren Versicherten der GEPABU, hätten diese doch letztlich diese berechneten Pensionierungsverluste auszubaden.

 

Sollte in Zukunft die Lebenserwartung sinken oder der Vermögensertrag steigen, werden, bei der GEPABU selbstverständlich, die Leistungen für die Rentner automatisch verbessert.

 

Hiernach die beschlossenen Rentenumwandlungssätze pro Jahrgang. Diese werden im ab 1.1.2012 gültigen Anhang A zum Reglement ins Vorsorgereglement aufgenommen.

 

Jahrgang  1947 Männer / Jahrgang 1948 Frauen   =              6.80 %

Jahrgang  1948 Männer / Jahrgang 1949 Frauen   =              6.70 %

Jahrgang  1949 Männer / Jahrgang 1950 Frauen   =              6.60 %

Jahrgang  1950 Männer / Jahrgang 1951 Frauen   =              6.50 %

Ab Jahrgang  1951 Männer  / Jahrgang 1952 Frauen =         6.40 %

 

Die gesetzlichen Mindestleistungen gemäss BVG sind auf jeden Fall garantiert, auch ist ein vollständiger oder teilweiser Kapitalbezug bei Pensionierung möglich.

Statistik 2010

Statistik im Überblick

2010

2009

2008

Deckungsgrad

106.2%

106.10%

95.50%

Verzinsung Vorsorgekapital Aktive Versicherte (ohne Mutationen)

2.00%

2.00%

2.75%

Versicherte Personen

712

672

646

Rentner

31

25

23

Aktiven in Mio CHF

58.2

53.2

43

Vorsorgekapital Aktive Versicherte in Mio CHF

46.3

42.4

39.1

Deckungskapital Rentner in Mio CHF

4.4

3.4

2.8

Technische Rückstellungen in Mio CHF

1.7

1.9

1.4

Wertschwankungsreserven in Mio CHF

3.2

2.9

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Neue Nachträge zum Vorsorgereglement

An seiner Sitzung vom 9.3.2011 hat der Stiftungsrat volgenden Nachtrag zum Anhang C des Vorsorgereglements vom 1.1.2007 genehmigt:

  • Nachtrag vom 10.3.2011 zum Anhang C des Vorsorgereglements betreffend Erhöhung der taktischen Bandbreite für die Vermögensanlage in Liquidität auf 15 % mit Wirkung ab 31.12.2010

 

An seiner Sitzung vom 15.6.2011 hat der Stiftungsrat folgenden Nachtrag zum Anhang D des Vorsorgereglements vom 1.1.2007 genehmigt:

  1. Rückstellung für Umstellung auf Berechnungsgrundlage BVG 2010 3 % mit Wirkung ab 1.12.2010
  2. Rückstellung zur Deckung der Pensionierungsverluste mit Wirkung ab 1.1.2011

 

27.06.2011